Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob persönliche Abhängigkeit besteht oder unternehmerische Freiheit überwiegt. Weist der Auftraggeber an, kontrolliert Zeiten, nutzt feste Prozesse, stellt Tools und bindet Sie dauerhaft ein, spricht das für Beschäftigung. Dagegen belegen mehrere Auftraggeber, frei gestaltete Arbeitszeit, eigene Betriebsmittel, Preisgestaltung, Vertretungsrecht, Erfolgshaftung und echtes wirtschaftliches Risiko die Selbstständigkeit. Prüfen Sie jede Vertragsklausel und gelebte Praxis, denn die Realität schlägt Papier. Eine konsistente Beweisführung verhindert Missverständnisse, Nachforderungen und schmerzhafte Statuskorrekturen.
Kritisch sind verpflichtende Kernarbeitszeiten, feste Urlaubsabstimmungen, interne E-Mail-Adressen, disziplinarische Weisungen, Teilnahme an Mitarbeitenden-Meetings, Genehmigungspflichten für Nebentätigkeit oder die Nutzung ausschließlich interner Geräte. Ebenso heikel: eine Vergütung ohne unternehmerisches Risiko, dauerhafte Monokundenbeziehung, Tätigkeiten wie interne Vertretungsketten oder tägliche Präsenzpflicht. Dokumentieren Sie bewusst freie Zeiteinteilung, Ergebnisverantwortung, eigene Tools, separaten Markenauftritt und marktübliche Preise. Stimmen gelebte Prozesse mit Verträgen überein, reduzieren Sie Prüfungsrisiken deutlich und stärken gleichzeitig Ihre professionelle Verhandlungsposition.